Die Fachschaft (FS) ist durch das SächsHSG verankert. Fachschaften sind Unterteilungen der Studentenschaft, also allen Studentinnen und Studenten der TU Dresden, die durch den Studentenrat nach gewissen Kriterien festgelegt werden. Zur Fachschaft Biologie gehören alle Studentinnen und Studenten, die einen der folgenden Studiengänge studieren: Bachelor oder Master Biologie, Bachelor Molekulare Biotechnologie, Master Molecular Bioengineering oder ein Promotionsstudium mit Erstbetreuung aus der Biologie aufgenommen haben.
Zurzeit gibt es an der TU Dresden 23 Fachschaften, die jüngste ist Allgemeinbildende Schulen/Grundschulen. Jede dieser Fachschaften wählt aus ihrer Mitte in der Regel jährlich einen Fachschaftsrat (FSR).
Zusammensetzung: Entsprechend der Fachschaftsordnung werden 3-25 Personen aus der FS nach Maßgabe der Wahlordnung der TU Dresden in den FSR gewählt.
Aufgaben: Vertretung der Studenten einer FS im Rahmen der Aufgaben nach SächsHG § 74 (z.B. Mitarbeit in Gremien der Universität); Förderung der fachlichen Interessen der Studenten und der Studienangelegenheiten des Fachs.
Der FSR entsendet aus der FS studentische Vertreter für Fakultätsrat, Studienkommissionen, Prüfungsausschuss sowie für sonstige Kommissionen und Ausschüsse (z.B. Haushaltskommission, Öffentlichkeitsarbeit, Institutsrat,...) Außerdem entsendet der FSR je nach Größe der FS Vertreter für den Studentenrat, von denen mindestens die Hälfte gewählte FSR-Mitglieder sein müssen.
Zusammensetzung: >50% Hochschullehrer; Mitarbeiter; je nach Größe 2-6 Studierende
Aufgaben: höchstes beschlussfassendes Gremium einer Fakultät zu Lehre, Forschung und Kunst; Die Mitglieder des Fakultätsrates sind Kraft Amtes auch im Konzil.
Zusammensetzung: 50% Hochschullehrer und akademische Mitarbeiter; 50% Studierende
Aufgaben: Erarbeiten von Beschlussvorlagen für den Fakultätsrat
Zusammensetzung: In der Fachkommission sind Professoren der Fachrichtung, einige wissenschaftliche und sonstige Mitarbeiter und zwei Studenten vertreten. Die studentischen Vertreter werden durch den Fachschaftsrat entsendet, in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren. Es ist jedoch nicht zwingend notwendig FSR-Mitglied zu sein.
Aufgaben: In der Fachkommission werden alle relevanten Sachverhalte für die Fachrichtung und allgemeine Hochschulpolitische Fragestellungen besprochen.
Es werden Anträge, zum Beispiel jene die aus der Studienkommission eingereicht werden, Habilitationen und andere besprochen. Über wichtige Entscheidungen wird abgestimmt.
Außerdem beschäftigt sich die Fachkommission mit organisatorischen Fragestellungen, zum Beispiel die Umwandlung des Biologie-Diplomstudienganges in einen Bacchelor/ Masterstudiengang, Finanz- und Personalfragen (Berufungen, Anträge der Fachschaft) bis hin zum Informationsaustausch aus den verschiedenen weiteren Gremien.
Zusammensetzung: >50% Professoren; Mitarbeiter; mindestens ein Student
Aufgaben: Einhaltung der Prüfungsordnung überwachen; Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung
Das ehrwürdige Konzil, ehemals bestehend aus etwa 490 Hochschulmitgliedern, existiert seit der Einführung des SächsHSG nicht mehr. -- Es ruhe in Frieden...
Zusammensetzung: Rektor und 3 Prorektoren, Dekane der 14 Fakultäten, 7 Mittelbauer, 7 Studierende, 3 sonstige Mitarbeiter
Aufgaben: höchstes beschlussfassendes Gremium der Universität; Genehmigung von Berufungslisten; Änderungen von Studienordnungen; Einrichten und Aufheben von Studiengängen
Zusammensetzung: 35 Studierende der TUD, entsandt durch die FSR's
Aufgaben: oberstes Organ der studentischen Selbstverwaltung; Wahrnehmung der Aufgaben nach SächsHG § 74 (z.B. Mitarbeit in Gremien der Universität)
Sonstiges: Entsprechend seiner Satzung wählt der StuRa aus seinen eigenen Reihen bis zu sechs Geschäftsführer, die den StuRa vertreten und die laufenden Geschäfte der Studentenschaft führen.
Außerdem werden aus der Studentenschaft Referenten für die Bearbeitung eigenständiger Bereiche gewählt (Beispiel: Semesterticket, ...). Zudem gibt es Referate, die als Exekutivorgane Beschlüsse des StuRa ausführen (Beispiele: Soziales, Öffentlichkeitsarbeit, ...).
Der StuRa entsendet studentische Vertreter für:
Zusammensetzung: Vertreter der Studentenräte
Aufgabe: überregionaler Kontakt der Studentenvertretungen
Zusammensetzung: Senatsmitglieder (analog zu den Mehrheitsverhältnissen im Senat; max. 1/3 andere)
Aufgaben: Erarbeiten von Arbeitsvorlagen für den Senat
Zusammensetzung: Vertreter der Hochschulen; ein Vertreter der Stadt und einer aus der Wirtschaft; 50% Studenten
Aufgaben: Beschluss über Satzung des Studentenwerkes; Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans; Entlastung des Geschäftsführers des Studentenwerks
(z.B. Bibliothek, Datenverarbeitung, Umwelt,...)
Aufgaben: je nach Gebiet