Die Fachschaft (FS) ist durch das SächsHSFG verankert. Fachschaften sind Unterteilungen der Studierendenschaft, also allen Studentinnen und Studenten der TU Dresden, die durch den Studierendenrat nach gewissen Kriterien festgelegt werden. Zur Fachschaft Biologie gehören alle Studentinnen und Studenten, die einen der folgenden Studiengänge studieren: Bachelor oder Master Biologie, Bachelor Molekulare Biotechnologie, Master Molecular Bioengineering, Master BioS, oder ein Promotionsstudium mit Erstbetreuung aus der Biologie aufgenommen haben.

Zurzeit gibt es an der TU Dresden 23 Fachschaften, die jüngste ist die Fachschaft Allgemeinbildende Schulen/Grundschulen. Jede dieser Fachschaften wählt aus ihrer Mitte in der Regel jährlich einen Fachschaftsrat (FSR).

Die nächste Wahl findet Ende November vom 26.11. bis zum 28.11. statt. Gewählt wird vor dem FSR-Büro im Biobau.

Interessierte können sich bis zum 15.11. auch noch selbst zur Wahl aufstellen. Dafür bitte Kontakt mit uns aufnehmen!

Zusammensetzung: >50% Hochschullehrer:innen; Mitarbeiter:innen; je nach Größe der Fakultät 2-6 Studierende.

Aufgaben: Der Fakultätsrat ist das höchste beschlussfassende Gremium einer Fakultät in den Bereichen Lehre, Forschung und Kunst.

FSR-Vertretung: Anna Einert, Shashank Shekhar

Zusammensetzung: 50% Hochschullehrer:innen und akademische Mitarbeiter:innen; 50% Studierende.

Aufgaben: Die Studienkommission erarbeitet Beschlussvorlagen, die im Fakultätsrat beschlossen werden.

FSR-Vertretung BA: Valeria Ghimcinschi, Elsa Juliette Müller, Rocío Alario Pinuaga

FSR-Vertretung MA: Tim Leitert, Anna Einert, Franz Ellenberger 

Aufgaben: Studiengangkoordinator:innen übernehmen beratende und koordinierende Aufgaben an der Schnittstelle zwischen Studierenden bzw. Studieninteressierten, Lehrenden und zentralen Einrichtungen der Universität wie dem Prüfungsamt oder der Verwaltung.

FSR-Vertretung BA: Prof. Jutta Ludwig-Müller, Rocio Alario Pinuaga

FSR-Vertretung MA: Prof. Thorsten Mascher, Anna Einert

Zusammensetzung: >50% Professor:innen; Mitarbeiter:innen; mindestens ein:e Student:in.

Aufgaben: Die Aufgaben des Prüfungsausschusses beinhalten unter anderem die Überwachung der Einhaltung der Prüfungsordnung. Des Weiteren entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zulassung zur zweiten Wiederholungsprüfung.

FSR-Vertretung BA/MA: Josephine Borbás, Emily Franke

FSR-Vertretung Lehramt: Jennifer Lippmann, Anna Zachau 

Zusammensetzung: Rektor:in und 3 Prorektor:innen, Dekan:innen der 14 Fakultäten, 7 Vertreter:innen des Mittelbaus (wiss. bzw. künstl. Mitarbeiter:innen der Universität), 7 Studierende, 3 sonstige Mitarbeiter:innen

Aufgaben: Der Senat ist das höchste beschlussfähige Gremium der Universität. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Genehmigung von Berufungslisten, die Änderung von Studienordnungen oder das Einrichten und Aufheben von Studiengängen.

Zusammensetzung: 35 Studierende der TUD, entsandt durch die Fachschaftsräte.

Aufgaben: Der Studierendenrat ist das oberste Organ der studentischen Selbstverwaltung. Er nimmt seine Aufgaben nach SächsHSFG § 24 wahr. Dazu gehören unter anderem die Mitarbeit in Gremien der Universität.

Sonstiges: Entsprechend seiner Satzung wählt der StuRa aus seinen eigenen Reihen bis zu sechs Geschäftsführer:innen, die den StuRa vertreten und die laufenden Geschäfte der Studierendenschaft führen.

Außerdem werden aus der Studierendenschaft Referent:innen für die Bearbeitung eigenständiger Bereiche gewählt (Beispiel: Semesterticket, …). Zudem gibt es Referate, die als Exekutivorgane Beschlüsse des StuRa ausführen (Beispiele: Soziales, Öffentlichkeitsarbeit, …).

Der Studierendenrat entsendet Mitglieder in die folgenden Gremien:

  • KSS (Konferenz der Sächsischen Studentenräte) und o.s.t. (Ostdeutsches Studierendentreffen)
Zusammensetzung: Vertreter:innen der Studierendenräte.
Aufgabe: überregionaler Kontakt der Studierendenvertretungen
  •  Senatskommissionen
Zusammensetzung: Senatsmitglieder (analog zu den Mehrheitsverhältnissen im Senat; max. 1/3 andere).
Aufgaben: Erarbeiten von Arbeitsvorlagen für den Senat
  •  Verwaltung des Studierendenwerks

Zusammensetzung: Vertreter:innen der Hochschulen; ein:e Vertreter:in der Stadt und ein:e Vertreter:in aus der Wirtschaft; 50% Studierende.
Aufgaben: Beschluss über Satzung des Studierendenwerks; Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans; Entlastung des:der Geschäftsführer:in des Studierendenwerks.

FSR-Vertretung: Maciej Lilejko

FSR-Stellvertretung: Walter Baum

Die TU Umweltinitiative ist eine Gruppe von Studierenden der TU Dresden aus allen Fachrichtungen und Semestern, die sich für Umwelt engagieren. Ein wesentlicher Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt im Bereich der Umweltbildung. Deshalb ist das Ziel, Studierende im Laufe ihres Studiums für ökologische Themen zu sensibilisieren und ihnen umweltrelevantes Wissen zu vermitteln. Im Rahmen des Studium generale bieten sie regelmäßig Umweltringvorlesungen an und organisieren Informationsveranstaltungen oder Blockseminare. 

Es existieren weitere verschiedene Kommissionen (Bsp. Bibliothek, Datenverarbeitung, …), deren Aufgaben sich nach dem jeweiligen Gebiet richten.