Corona-Hilfsfonds der GFF

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Liebe Studis,

wir möchten Euch nochmal auf den Corona-Hilfsfonds der Gesellschaft von Freunden und Förderern der TU Dresden e.V. aufmerksam machen, der finanzielle Unterstützung für Studierende in finanziellen Notlagen anbietet. (Die folgenden Infos findet ihr auch auf der GFF-Website)

Welche Studierenden können sich für eine mögliche Unterstützung bewerben?
Für eine mögliche Unterstützung durch die GFF können sich TUD-Studenten bewerben, die sich durch die Corona-Pandemie nachweislich in einer akuten Notlage befinden.  Bewerben können sich insbesondere:

  • TUD-Studierende, die durch nicht stattfindende Kinderbetreuung aufgrund von Quarantänemaßnahmen erschwerte Erwerbsmöglichkeiten/Lernbedingungen haben
  • Internationale Studierende und Gastwissenschaftler der TUD, die infolge der Corona-Pandemie nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können
  • Erstsemesterstudierende der TUD, die infolge von verschlechterten Erwerbsmöglichkeiten nachweislich in pandemiebedingte Notlagen geraten sind

Voraussetzungen für einen finanziellen Zuschuss sind der Nachweis regelmäßigen Studiums bzw. Leistungen, die einen erfolgreichen Studienabschluss erwarten lassen.

Wie erfolgt die Förderung?
Nach einem von der GFF erstellten Ranking wird wochenweise über eine mögliche Unterstützung entschieden. Die Auszahlung der möglichen Unterstützung erfolgt als Einmalzahlung. Über den Umfang der Förderung wird individuell entschieden. Die Unterstützung beträgt maximal 450 Euro. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung und Sie erhalten zeitnah einen Bescheid.

Wie kann ich einen Antrag einreichen?
Die Studierenden reichen elektronisch einen Antrag mit den entsprechenden Nachweisen unter gff@mailbox.tu-dresden.de ein.
Der Antrag kann nur bei sofortiger vollständiger Einreichung der Dokumente berücksichtigt werden.

Hier finden Sie eine Auflistung der einzureichenden Unterlagen:

  •  Antragsformular
  • Schilderung der persönlichen Situation
  • Nachweisende Dokumente
  • Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters
  • vollständige Kontoauszüge der zwei Vormonate und unbedingt bis zum Vortag der Antragstellung (also unbedingt auch den Kontoauszug oder falls nicht möglich lückenlosen Umsatznachweis für den laufenden Monat November.) Ihr Name und Ihre Kontonummer muss auf den Kontoauszügen erkennbar sein. Bitte alle Ihre Konten angeben, auch Online-Konten wie Paypal oder Comdirect.