Ausschreibung Verwaltungsrat des Studentenwerks

Ab 01.01.2022 sind drei Plätze im Verwaltungsrat des Studentenwerks bis zur Besetzung ausgeschrieben.

Die Legislaturperiode beträgt ab der Wahl im StuRa-Plenum 2 Jahre.

Aufgabenbeschreibung:

Das Studentenwerk Dresden als Anstalt öffentlichen Rechts ist ein Unternehmen mit sozialem Auftrag und betreut ca. 47.000 Studierende von neun Hochschulen in Dresden, Zittau und Görlitz. Das Leistungsspektrum umfasst die Studienfinanzierung, die Verpflegung in den Mensen und Cafeterien, die Wohnheime, Beratungsangebote sowie die Kulturförderung und die Kitas. Organe des Studentenwerks sind der Geschäftsführer sowie der Verwaltungsrat.

Im Verwaltungsrat (VR) als Aufsichtsgremium arbeiten Vertreter_innen der Studierenden und der Hochschulen paritätisch und ehrenamtlich. Der VR tritt etwa fünfmal im Jahr zusammen und entscheidet über alle grundsätzlichen Fragen, beispielsweise: den Wirtschaftsplan, die Grund- und Beitragsordnung, den Wirtschaftsprüfer, über die Sanierung von Einrichtungen des Studentenwerks, bspw. Wohnheime, Investitionen und erörtert Berichte des Geschäftsführers (§ 111 SächsHSG, § 6 Grundordnung des Studentenwerks).

Der Verwaltungsrat setzt sich aus 14 Mitgliedern (10 mit beschließender und vier mit beratender Stimme) zusammen; fünf stimmberechtigte Mitglieder sind Studierende der Hochschulen aus Dresden, Zittau und Görlitz. Der StuRa der TU Dresden wählt alle zwei Jahre drei Vertreter_innen in den Verwaltungsrat.

Die Wahl der Plätze wird vrsl. am 11.11.2021 durchgeführt.

Bewerbung:

Die aktuellen Mitglieder, weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind auf der Seite des Gremiums (https://www.stura.tu-dresden.de/verwaltungsrat_des_studentenwerks) zu finden.

Fragen zum Ablauf der Bewerbung sowie die Bewerbung selbst können an den Sitzungsvorstand per Mail (sitzungsvorstand.stura@tu-dresden.de) gerichtet werden.